Bitte lesen sie die AGB vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzel-, Gruppenstunden und Kurse der Hundeschule Nahundfern
§1
Vertragsgegenstand sind Einzel-, Gruppenstunden und Kurse für Hund und Halter.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes, nach seiner Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Die Hundeschule Nahundfern übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
§2
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Ektoparasiten dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen.
Die Hundeschule Nahundfern ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
Hündinnen die läufig sind, dürfen an der Ausbildung teilnehmen, ausgenommen in der Zeit der Standhitze. Die Hundeschule Nahundfern ist vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund dem Impfstatus entsprechen die nachfolgend genannten Impfungen
erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose.
Auf Verlangen hat der Kunde den Impfpass und den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule Nahundfern bei Beginn mitzuteilen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
§ 3
Je nach Angebot der Hundeschule Nahundfern kann die Anmeldung per Whatsapp, per SMS, postalisch, telefonisch oder persönlich erfolgen.
§ 4
Alle Gruppenstunden dauern generell 50 Minuten.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Stunden an denen man aus persönlichen Gründen mal nicht teilnehmen kann, können innerhalb von 8 Wochen in einer anderen Gruppe nachgeholt werden. (Eine Anmeldung über die Homepage ist dann erforderlich)
Aus diesem Grund ist es wichtig sich frühzeitig zu entschuldigen.
Die Vergütung der Gruppenstunden erfolgt über einen Monatsbeitrag oder ein Halbjahresabo in Bar.
Der Monatsbeitrag beträgt für eine Teilnahme
1x wöchentlich = 49,-€
2x wöchentlich = 91,-€
Der Beitrag für den Folgemonat ist (außer beim ersten Mal) immer bis zum 15. des laufenden Monats zu zahlen.
Der Beitrag ist auf 42 Wochen im Jahr berechnet. D.h. es sind 10 Wochen Ausfall bereits mit eingerechnet, so dass bei Nichtstattfinden der Trainingsstunden keine Verrechnung erfolgt.
Sollte man den Folgemonat aussetzen oder ganz aussteigen wollen, muss man bis spätestens zum Zahltag per Whatsapp, SMS, postalisch, telefonisch oder persönlich Bescheid geben, damit keine weiteren Kosten anfallen.
Wenn man nach dem Aussetzen wieder in den Trainingsbetrieb mit einsteigen möchte, ist eine vorherige Absprache nötig, da der Platz in der Gruppe eventuell schon wieder vergeben sein kann. Wir werden dann eine andere Möglichkeit der Teilnahme finden.
Wenn man in der Gruppe bleiben möchte gibt es die Möglichkeit, für den Monat eine Gebühr von 25,-€ für das Freihalten zu entrichten.
Der Beitrag für ein Halbjahresabo beträgt
1x wöchentlich = 275,-€
2x wöchentlich = 510,-€
3x wöchentlich = 725,-€
Das Halbjahresabo wird in der ersten Stunde des Laufenden Halbjahres bezahlt.
Auch hier ist der Beitrag auf 42 Wochen im Jahr berechnet. D.h. es findet keine Rückerstattung auf ausfallende Stunden statt.
Die Welpenstunde kostet 10,-€ und wird je Teilnahme in bar bezahlt.
Bei angebotenen Kursen oder Veranstaltungen werden der Beitrag und die Anmeldemodalitäten in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Mensch-Hund-Trams ist erforderlich.
Die Einzelstundenvergütung von 50,-€ bezieht sich auf 60 Minuten und wird vor Ort in bar bezahlt. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Das Absagen oder Verschieben eines vereinbarten Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt dies nicht, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, darf der Termin in voller Höhe angerechnet werden.
§ 5
Die Hundeschule Nahundfern übernimmt keinerlei Haftung für Sach-/Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule Nahundfern oder des Referenten handelt und sich auf dem Schulungsgelände bzw. sich zu Übungszwecken in anderer Umgebung befindet.
Ebenso gilt dies für Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde. Der Hundehalter haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.
Sämtliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kentniss zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der jeweiligen Trainingsstunde erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung von der Hundeschule Nahundfern für Körper– oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Die Hundeschule Nahundfern kann ohne Einhaltung einer Frist Teilnehmer des Platzes verweisen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Unterrichtsstunde gefährdet werden oder der Teilnehmer sich tierschutzwidrig verhält.
§ 6
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen, welche während der Einzel- oder Gruppenstunde erstellt wurden.
Die Hundeschule Nahundfern verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung der Webseite und als Dokumentation von Unterrichtsstunden, Kursen oder Veranstaltungen für die daran teilnehmenden Kunden zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Sollte ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, bittet die Hundeschule Nahundfern darum, sie zu Beginn des Trainings oder der Veranstaltung darüber zu informieren, um dies berücksichtigen zu können.
Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer sind ausdrücklich nicht gestattet.
§ 7
Ansprüche gegen die Hundeschule Nahundfern verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.
§ 8
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur der Hundeschule Nahundfern vorbehalten.
§ 9
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Hundeschule Nahundfern.
Hundeschule Nahundfern, Inh. Anne Neumann, Magdeburger Heerstraße 21, 14776 Brandenburg,
Tel. 01749537465